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Professionelle Freimessung von Schächten, Tanks und Anlagen extern beauftragen

Freimessung als Dienstleistung

  • Sicher arbeiten durch fachkundige Freimessung (gemäß DGUV Regel 113-004) 
  • Unfälle vermeiden indem toxische, brennbare oder sauerstoffverdrängende Gase frühzeitig erkannt werden  
  • Eigenes Personal entlasten indem Ihre Gasmessungen bei Bedarf übernommen werden
  • Zeit und Ressourcen sparen durch Bereitstellung vollständiger geprüfter Messausrüstung
  • Flexibel bleiben durch externe Unterstützung bei seltenem Freimessbedarf

EXTERNER FREIMESSSERVICE

Freimessen beauftragen – für sichere Arbeiten in Behältern, Schächten und engen Räumen

Wer Verantwortung für Mensch und Betrieb trägt, weiß: Die Atmosphäre in einem geschlossenen Raum muss zweifelsfrei sicher sein, bevor dort Arbeiten beginnen dürfen. Da liegt oft aber schon der Haken.
  • Ist ein (für die zu erwartenden Gefahrstoffe) geeignetes Gasmessgerät vorhanden?
  • Ist das Gaswarngerät genau dann, wenn es gebraucht wird geprüft und einsatzbereit?
  • Ist Ihr Personal in der Lage die Verantwortung für die richtige Durchführung der Messung zu übernehmen (ua. qualifiziert und regelmäßig fortgebildet als Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002)?
  • Sind Ihre Fachkundigen zum Freimessen verfügbar wann sie gebraucht werden oder führen sie ausgerechnet dann andere wichtige Aufgaben durch?
In vielen Betrieben muss nur selten, vielleicht nur einmal im Jahr freigemessen werden, etwa bei Wartungen, Inspektionen oder Anlagenstörungen. Nicht jedes Unternehmen hält deshalb dauerhaft eigene Gaswarngeräte oder fachkundiges Personal vor. Bei größeren Projekten oder Auftragsspitzen ist Ihr Personal vielleicht anderweitig gebunden. 
Genau hier setzt Ihre Dienstleistung an. Sie ermöglicht es Ihnen, auch ohne eigene Ausstattung oder interne Fachkenntnis eine rechtssichere, dokumentierte Gasmessung durchzuführen zu lassen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Keller, einen Schacht, einen Tank, einen schwer zugänglichen Anlagenraum oder um einen sonstigen engen Raum handelt, das notwendige Know-how, die Messtechnik und das Bewertungsverfahren stehen Ihnen einsatzbereit zur Verfügung.

LASSEN SIE SICH DIE ARBEIT RUND UMS FREIMESSEN ABNEHMEN

Rechtssicherheit und rundum Service durch die Bereitstellung von Fachkundigen

Sie beauftragen uns mit der Gasmessung, wir kümmern uns für Sie um den Rest: 

  • Auswahl und Bereitstellung der passenden Gaswarngeräte mit der geeigneten Sensortechnik, 
  • Bereitstellung von Prüfröhrchen, PID-Geräten und anderen speziellen Messgeräten abgestimmt auf Ihren akuten Bedarf,
  • Sicherstellung von regelmäßiger Prüfung und tagesaktuellem Bump-Test der Messgeräte,
  • Bereitstellung des notwendigen Zubehörs wie Pumpen, Schläuche, Messonden etc.,
  • Durchführung der Freimessung bei Ihnen vor Ort oder auf Ihrer Baustellle,
  • Fachlich fundierte Beurteilung der Messergebnisse und Empfehlung zur Arbeitsfreigabe, 
  • Dokumentation der Ergebnisse auf Ihrem Erlaubnisschein oder einem Messprotokoll,
  • Empfehlung zur Belüftung und Verwendung von Atemschutz auf Basis der Messergebnisse bei Bedarf,
  • Bei Bedarf auch Nachmessungen oder Durchführung einer kontinuierlichen Messung während der Dauer der Arbeiten,

So sichern Sie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und DGUV Vorgaben und schützen gleichzeitig Ihre Beschäftigten und Fremdfirmen, indem kritische Atmosphären zuverlässig erkannt werden. Explosionsgefahren, Sauerstoffgehalt und toxische Gefahrstoffe werden erfasst und rechtssicher dokumentiert, während Sie sich beruhigt um Ihre Hauptaufgaben kümmern können. 

WO GEFAHREN MIT MENSCHLICHEN SINNEN NICHT ERKANNT WERDEN

Typische Einsatzbereiche für Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen

Überall dort, wo Menschen Räume oder Anlagen betreten sollen, in denen Sauerstoffmangel oder eine potenzielle Gefahrstoffkonzentration in der Luft nicht ausgeschlossen werden kann muss gemäß DGUV Regel 113-004 freigemessen werden. Typischerweise kommt dies in der Industrie, der Abwasserbranche, der Energieversorgung und beim Betrieb unterirdischer Anlagen aber auch im Tief- und Industriebau und in vielen weiteren Branchen vor. Beispielsweise in folgenden Anlagen:

  • Tanks und Behälter, 
  • Kanäle, Abwasserschächte, Kläranlagen und andere Abwasseranlagen,
  • Rückhaltebecken, Stauanlagen, Wassereinläufe, begehbare Düker und unterirdische Bauwerke,
  • Versorgungsschächte, und begehbare Kabelkanäle,
  • Silos, Bunkeranlagen und Tiefkeller, 
  • Biogasanlagen, Kraftwerke und Abgaskanäle, 
  • Anlagen zur Gasversorgung stillgelegte Prozessräume und Anlagenteile …

Immer dann, dann, wenn Ihre Mitarbeiter oder Fremdfirmen in diesen oder vergleichbaren Anlagen eingesetzt werden sollen aber Freimessung nicht zum Tagesgeschäft gehört, wenn Sie den Aufwand für Schulungen, Gerätebeschaffung und regelmäßiger Prüfung sparen wollen oder wenn Sie Bedarfsspitzen abdecken wollen, sind Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen der ABRIX genau die richtige Lösung.


Ihr Angebot

Durchführung von Freimessungen outsourcen und zahlreiche optionale Zusatzleistungen erhalten

Neben der Durchführung Ihrer Freimessungen, einschließlich der vollständigen Dokumentation und der Entlastung Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie, je nach Ihrem individuellen Bedarf folgende ergänzende Dienstleistungen: 

  • Gefährdungsbeurteilung: 
Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zum Freimessen und sicheren Befahren Ihrer Anlage durch einen spezialisierten Sicherheitsingenieur. Wenn Sie beim Thema Gefährdungsbeurteilung das Gefühl haben noch nicht gut genug aufgestellt zu sein, unterstützt unser Team Sie dabei die notwendigen Dokumente zu erstellen oder erstellt diese für Sie. 
  • Bereichsüberwachung: 
Große Tanks, Hallenbereiche, mit Plane eingerüstete Alagen oder Anlagen im Freien bei denen eine Gefahr durch einen Austritt oder eine Ansammlung von Gasen und Dämpfen nicht ausgeschlossen werden kann, können durch mobile vernetzte Gaswarngeräte fernüberwacht werden. Einschließlich Alarmweiterleitung in Ihr Büro, Ihre Messwarte oder auf mobile Endgeräte (z.B. Ex-Handy).
  • Unterweisung:
Wenn Gefahrstoffkonzentrationen festgestellt wurden oder nicht ausgeschlossen werden können, unterstützen Sie Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen bei der Unterweisung der ausführenden Gewerke im Bezug auf die Gefahrstoffe und auf die Anwendung von persönlichen Gaswarngeräten.
  • Sicherungsposten: 
Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen sind auch als Sicherungsposten ausgebildet und übernehmen diese Funktion auf Wunsch direkt mit, sodass Sie Ihr Personal zusätzlich von dieser Aufgabe entlasten.  
  • Belüftung und Atemschutz: 
Abhängig von gemessenen oder zu erwartenden Gefahrstoffkonzentrationen erhalten Sie bei Bedarf ein Belüftungskonzept, ein Atemschutzkonzept sowie dazu passend ausgewählte Atemschutzmasken und -geräte, (Ex-geschützte) Belüftungsgeräte und weiteres Sicherheitsequipment aus dem umfangreichen ABRIX Produktkatalog oder Mietequipment.



FAQ

Überall dort wo Instandhaltungsarbeiten, Schachteinstiege, Behälterbefahrungen, Anlagenstillstände, Turnarounds, Industriebaustellen und vergleichbare Projekte durchgeführt werden, werden SIPO eingesetzt. Dies sind beispielsweise folgende Unternehmenstypen und Branchen: 

  • Chemiebetriebe
  • Lebensmittelindustrie
  • Wasser- und Abwasserbranche
  • Raffinerien
  • Metall- und Stahlindustrie
  • Holz, Kunststoff- und Verpackungsindustrie
  • Maschinen- und Anlagenbau 
  • Recycling 
  • Kraftwerke
  • Werften
  • Gasnetze
  • Baustellen
  • Bergbau 
  • Und zahlreiche weitere Branchen und Industrien

Der Einsatz von Sicherungsposten bei bestimmten Tätigkeiten ist gemäß verschiedener Vorschriften und Regelwerke direkt oder indirekt vorgeschrieben. 

  • Nach § 618 BGB haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Um dieser gerecht zu werden müssen Sie sicherstellen, dass alle vermeidbaren Schäden von Ihren Mitarbeitern abgewendet werden. Sicherungsposten leisten u.a. hierzu einen wichtigen Beitrag. 
  • Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention also der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Bei bestimmten Situationen kann diese Forderung z.B. durch Sicherungsposten erfüllt werden. 
  • Konkreter wird es in der DGUV Regel 113-004. Danach haben Unternehmer oder Unternehmerinnen bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mindestens einen Sicherungsposten einzusetzen.
  • Auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, konkretisiert durch die DGUV Regel 101-038 – „Bauarbeiten“ regeln, dass für bestimmte Tätigkeiten Sicherheitsaufgaben durchgeführt werden müssen. Diese übernehmen in der Regel Sicherungsposten z.B. bei: 
    • Abbrucharbeiten,
    • Arbeiten in Rohrleitungen,
    • Bohrungen,
    • engen Räumen (z.B. Tanks, Schächte oder Schornsteine),

Darüber hinaus ergeben sich ein Bedarf für Sicherungsposten aus zahlreichen weiteren Vorschriften, z.B. kann sich indirekt aus der Forderung nach geeigneten Notfallmaßnahmen in der Gefahrstoffverordnung auch ein Bedarf für Sicherungsposten ergeben. Auch Ihre Gefährdungsbeurteilungen können Grundlage zum Einsatz von Sicherungsposten sein. 

Sind sie sich nicht sicher, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit einen Sicherungsposten benötigen? Ihre ABRIX Experten beraten Sie hierzu individuell auf Basis Ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Projekt. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin. 

Schritt 1: Kostenfreies Erstgespräch
In Ihrem Erstgespräch mit einem unserer Gasmesstechnikexperten erhalten Sie eine kostenfreie Beratung inklusive einer ersten Einschätzung zu Ihrem Vorhaben. Außerdem erfahren Sie, wie und in welchem Umfang wir Sie optimal unterstützen.
Schritt 2: Abstimmung, Gefährdungsbeurteilung und Messtrategie

Aufbauend auf dem Erstgespräch und den von Ihnen übermittelten Informationen erstellt ein spezialisierter Sicherheitsingenieur, sofern erforderlich, Ihre Messtrategie für das aktuelle Projekt inklusive dem richtigen Messgerät mit der passenden Sensortechnik, der Auswahl von Messstellen, der benötgten Messdauer und ggf. Festlegung weiterer Sicherheitsmaßnahmen. 

Auch die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen für Ihre geplanten Arbeiten übernehmen unsere spezialisierten Sicherheitsingenieure bei Bedarf für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Projektdurchführung konzentrieren können.

Schritt 3: Durchführung Ihrer Messungen vor-Ort und Nachbereitung

Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen führen Ihre Messungen bei Ihnen vor Ort durch und begleiten bei Bedarf die gesamten Arbeiten mit einer kontinuierlichen Messung. Gerne unterstützen Sie Ihre aufsichtsführenen Mitarbeiter bei der Arbeitsfreigabe mit einer fundierten Beratung, wenn noch Fragen offen sind. 

Die Messergebnisse werden nachvollziehbar für Sie dokumentiert. Sollten besondere Vorkommnisse auftreten, erhalten Sie im Anschluss eine Sofortberatung vor Ort, sowie einen Abschlussbericht, um die Sicherheit in Zukunft noch weiter zu verbessern. 

EXPRESS-BEREITSCHAFT

Gasmessungen als Soforthilfe bei dringendem Bedarf

Vielleicht brauchen Sie sofort oder ganz dringend eine Freimessung für eine Notabschaltung oder eine Eilbaustelle. Vielleicht müssen ansonsten längere Arbeitsunterbrechungen in Kauf genommen werden oder Sie haben kurzfristige Auflagen erhalten, ohne dies vorher zu wissen. Jetzt drohen möglicherweise schnell erhebliche Ausfallkosten. Manchmal bleibt dann keine Zeit für umfangreiche Vorplanungen. 

Auch das lösen wir für Sie. Im Rahmen freier Kapazitäten erhalten Sie Ihr Ihre Fachkundigen zum Freimessen mit der passenden Gasmesstechnik innerhalb kürzester Vorlaufzeit. So läuft Ihr Projekt unterbrechungsfrei weiter und Sie sparen hohe Ausfallkosten.

JETZT ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

Handeln Sie jetzt – lassen Sie Ihre Behälter, Silos und engen Räume fachkundig freimessen

Ob Sie geplante Wartungsarbeiten durchführen, einzelne Bereiche regelmäßig freimessen müssen, ob kurzfristig ein Notfall eingetreten ist oder ob  Sie eine exemplarische Messung durchführen möchten Nutzen Sie die Freimessung auf Abruf für Ihr nächstes Projekt.

Kontaktieren Sie ABRIX noch heute und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch, für mehr Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit beim Einstieg in enge Räume und Arbeiten in Bereichen mit potenziellen Gasgefahren.