EXTERNER FREIMESSSERVICE
Freimessen beauftragen – für sichere Arbeiten in Behältern, Schächten und engen Räumen
- Ist ein (für die zu erwartenden Gefahrstoffe) geeignetes Gasmessgerät vorhanden?
- Ist das Gaswarngerät genau dann, wenn es gebraucht wird geprüft und einsatzbereit?
- Ist Ihr Personal in der Lage die Verantwortung für die richtige Durchführung der Messung zu übernehmen (ua. qualifiziert und regelmäßig fortgebildet als Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002)?
- Sind Ihre Fachkundigen zum Freimessen verfügbar wann sie gebraucht werden oder führen sie ausgerechnet dann andere wichtige Aufgaben durch?
WO GEFAHREN MIT MENSCHLICHEN SINNEN NICHT ERKANNT WERDEN
Typische Einsatzbereiche für Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen
Überall dort, wo Menschen Räume oder Anlagen betreten sollen, in denen Sauerstoffmangel oder eine potenzielle Gefahrstoffkonzentration in der Luft nicht ausgeschlossen werden kann muss gemäß DGUV Regel 113-004 freigemessen werden. Typischerweise kommt dies in der Industrie, der Abwasserbranche, der Energieversorgung und beim Betrieb unterirdischer Anlagen aber auch im Tief- und Industriebau und in vielen weiteren Branchen vor. Beispielsweise in folgenden Anlagen:
- Tanks und Behälter,
- Kanäle, Abwasserschächte, Kläranlagen und andere Abwasseranlagen,
- Rückhaltebecken, Stauanlagen, Wassereinläufe, begehbare Düker und unterirdische Bauwerke,
- Versorgungsschächte, und begehbare Kabelkanäle,
- Silos, Bunkeranlagen und Tiefkeller,
- Biogasanlagen, Kraftwerke und Abgaskanäle,
- Anlagen zur Gasversorgung stillgelegte Prozessräume und Anlagenteile …
Immer dann, dann, wenn Ihre Mitarbeiter oder Fremdfirmen in diesen oder vergleichbaren Anlagen eingesetzt werden sollen aber Freimessung nicht zum Tagesgeschäft gehört, wenn Sie den Aufwand für Schulungen, Gerätebeschaffung und regelmäßiger Prüfung sparen wollen oder wenn Sie Bedarfsspitzen abdecken wollen, sind Ihre externen Fachkundigen zum Freimessen der ABRIX genau die richtige Lösung.
FAQ
Überall dort wo Instandhaltungsarbeiten, Schachteinstiege, Behälterbefahrungen, Anlagenstillstände, Turnarounds, Industriebaustellen und vergleichbare Projekte durchgeführt werden, werden SIPO eingesetzt. Dies sind beispielsweise folgende Unternehmenstypen und Branchen:
- Chemiebetriebe
- Lebensmittelindustrie
- Wasser- und Abwasserbranche
- Raffinerien
- Metall- und Stahlindustrie
- Holz, Kunststoff- und Verpackungsindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Recycling
- Kraftwerke
- Werften
- Gasnetze
- Baustellen
- Bergbau
- Und zahlreiche weitere Branchen und Industrien
Der Einsatz von Sicherungsposten bei bestimmten Tätigkeiten ist gemäß verschiedener Vorschriften und Regelwerke direkt oder indirekt vorgeschrieben.
- Nach § 618 BGB haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Um dieser gerecht zu werden müssen Sie sicherstellen, dass alle vermeidbaren Schäden von Ihren Mitarbeitern abgewendet werden. Sicherungsposten leisten u.a. hierzu einen wichtigen Beitrag.
- Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention also der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Bei bestimmten Situationen kann diese Forderung z.B. durch Sicherungsposten erfüllt werden.
- Konkreter wird es in der DGUV Regel 113-004. Danach haben Unternehmer oder Unternehmerinnen bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mindestens einen Sicherungsposten einzusetzen.
- Auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, konkretisiert durch die DGUV Regel 101-038 – „Bauarbeiten“ regeln, dass für bestimmte Tätigkeiten Sicherheitsaufgaben durchgeführt werden müssen. Diese übernehmen in der Regel Sicherungsposten z.B. bei:
- Abbrucharbeiten,
- Arbeiten in Rohrleitungen,
- Bohrungen,
- engen Räumen (z.B. Tanks, Schächte oder Schornsteine),
Darüber hinaus ergeben sich ein Bedarf für Sicherungsposten aus zahlreichen weiteren Vorschriften, z.B. kann sich indirekt aus der Forderung nach geeigneten Notfallmaßnahmen in der Gefahrstoffverordnung auch ein Bedarf für Sicherungsposten ergeben. Auch Ihre Gefährdungsbeurteilungen können Grundlage zum Einsatz von Sicherungsposten sein.
Sind sie sich nicht sicher, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit einen Sicherungsposten benötigen? Ihre ABRIX Experten beraten Sie hierzu individuell auf Basis Ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Projekt. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin.