Sicherungsposten (häufig abgekürzt als SIPO) sorgen für maximale Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter und Fremdfirmen bei sicherheitskritischen Arbeiten z.B. in Industrieanlagen, Chemiewerken, Raffinerien, Kraftwerken, Kläranlagen, abwassertechnischen Anlagen, unterirdischen Bauwerken und vielen weiteren Anlagen.
Aufgaben von Sicherungsposten
Welche Aufgaben übernehmen Ihre SIPOs für Sie?
Dort wo Menschen arbeiten, kann es immer zu Flüchtigkeitsfehlern, mangelnden oder fehlerhaften Absprachen, Sprachbarrieren, fehlendem Gefahrenbewustsein oder abweichenden Vorstellungen von Sicherheitskultur kommen. Das geht bis hin zu derEinstellung „Mir wird schon nichts passieren, das haben wir immer schon so gemacht“. Bei großen Baustellen und potenziell gefährlichen Arbeiten kann dies Fatal enden. Ihre Sicherungsposten sind daher in erster Linie präventiv tätig. Sie übernehmen unter anderem folgende präventiven Aufgaben für Sie:
- Überwachung der Arbeitsumgebung auf Gefährdungen und sicherheitskritischen Situationen
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Sicherheitsvorgaben
- Hinweis und Warnung bei potenziell gefährlichen Situationen
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
- Kontrolle nötiger Erlaubnisscheine und Freigabescheine bei bestimmten Tätigkeiten
- Kontrolle von PSA (z.B. PSAgA/Auffanggurte) und Gaswarngeräten
- Kontinuierliche Überwachung der Atmosphäre mithilfe von Gaswarngeräten
- Überwachung des Flaschendrucks und der Gebrauchsdauer (Tragezeitbegrenzung) beim Einsatz von Atemschutzgeräten und Schutzanzügen (Flaschenposten, Atemschutzüberwachung Industrie)
- Ständiger Kontakt mit Mitarbeiten die in einem engen Raum arbeiten
- Kontinuierliche Bereitschaft im Notfall sofort effektive Notfall- und Rettungsmaßnahmen zu ergreifen
Tritt eine Notfallsituation ein, reagieren Ihre ABRIX Sicherungsposten sofort. Abhängig vom vorher festgelegten Rettungskonzept (Rettungsplan) führen sie folgende Maßnahmen zur sofortigen Gefahrenabwehr und Rettung durch:
- Alarmierung der (Werk-)Feuerwehr und des Rettungsdienstes
- Einleitung von Rettungsmaßnahmen bis zum Eintreffen der (Werk-)Feuerwehr
- Durchführung von einfachen Rettungsverfahren mittels Dreibein, Rettungsrutsche oder vergleichbaren Rettungsgeräten
- Bei Bedarf auch Durchführung komplexerer Rettungsverfahren unter Atemschutz
- Durchführung von Erste-Hilfe Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
- Evakuierung von Arbeitsbereichen bei Brand oder Gefahrstofffreisetzung, im Einklang mit Ihrer Brandschutzordnung und Ihren Notfallkonzepten.
- Bekämpfung von Entstehungsbränden als Brandposten
- Bei Bedarf Bekämpfung von Havarien und unkontrollierten Produktaustritten
Je nach Ihren konkreten Anforderungen können die Aufgaben Ihrer Sicherungsposten variieren. Daher erfolgt vorab eine enge Abstimmung mit Ihnen, um Ihren Sicherheitsanforderungen optimal gerecht zu werden.
FAQ
Überall dort wo Instandhaltungsarbeiten, Schachteinstiege, Behälterbefahrungen, Anlagenstillstände, Turnarounds, Industriebaustellen und vergleichbare Projekte durchgeführt werden, werden SIPO eingesetzt. Dies sind beispielsweise folgende Unternehmenstypen und Branchen:
- Chemiebetriebe
- Lebensmittelindustrie
- Wasser- und Abwasserbranche
- Raffinerien
- Metall- und Stahlindustrie
- Holz, Kunststoff- und Verpackungsindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Recycling
- Kraftwerke
- Werften
- Gasnetze
- Baustellen
- Bergbau
- Und zahlreiche weitere Branchen und Industrien
Der Einsatz von Sicherungsposten bei bestimmten Tätigkeiten ist gemäß verschiedener Vorschriften und Regelwerke direkt oder indirekt vorgeschrieben.
- Nach § 618 BGB haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Um dieser gerecht zu werden müssen Sie sicherstellen, dass alle vermeidbaren Schäden von Ihren Mitarbeitern abgewendet werden. Sicherungsposten leisten u.a. hierzu einen wichtigen Beitrag.
- Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention also der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Bei bestimmten Situationen kann diese Forderung z.B. durch Sicherungsposten erfüllt werden.
- Konkreter wird es in der DGUV Regel 113-004. Danach haben Unternehmer oder Unternehmerinnen bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mindestens einen Sicherungsposten einzusetzen.
- Auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, konkretisiert durch die DGUV Regel 101-038 – „Bauarbeiten“ regeln, dass für bestimmte Tätigkeiten Sicherheitsaufgaben durchgeführt werden müssen. Diese übernehmen in der Regel Sicherungsposten z.B. bei:
- Abbrucharbeiten,
- Arbeiten in Rohrleitungen,
- Bohrungen,
- engen Räumen (z.B. Tanks, Schächte oder Schornsteine),
Darüber hinaus ergeben sich ein Bedarf für Sicherungsposten aus zahlreichen weiteren Vorschriften, z.B. kann sich indirekt aus der Forderung nach geeigneten Notfallmaßnahmen in der Gefahrstoffverordnung auch ein Bedarf für Sicherungsposten ergeben. Auch Ihre Gefährdungsbeurteilungen können Grundlage zum Einsatz von Sicherungsposten sein.
Sind sie sich nicht sicher, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit einen Sicherungsposten benötigen? Ihre ABRIX Experten beraten Sie hierzu individuell auf Basis Ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen in Ihrem Projekt. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin.