Bei Arbeiten in der Höhe und in anderen absturzgefährdeten Bereichen müssen sich Ihre Mitarbeiter auf ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) absolut verlassen können. Im Falle eines Absturzes hängt schließlich ihr Leben davon ab, dass ihre PSA noch so funktionsfähig ist, als wäre sie neu beschafft. Um dies sicherzustellen, bedarf es einer regelmäßigen PSAgA-Prüfung.
Dabei wird die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion kontrolliert. Unsere sachkundigen Mitarbeiter nach DGUV Grundsatz 312-906 übernehmen diese Prüfung für Sie, damit Sie sich auf Ihre Hauptaufgaben fokussieren können, Ihre Mitarbeiter entlasten und gleichzeitig die Gewissheit haben, dass die Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß geprüft ist.

PSAgA-Prüfung: Dauerhaft zuverlässige Schutzausrüstung
Ihr Prüfservice für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Grundsätzlich sind alle persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz prüfpflichtig. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte
- Verbindungsmittel
- Karabiner
- Bandfalldämpfer
- Mitlaufende Auffanggeräte
- Abseilgeräte
- Höhensicherungsgeräte
- Anschlagmittel und -einrichtungen, Dreibeine
- Winden
- Helme
Wie fast alle Unternehmen werden Sie wahrscheinlich Absturzsicherungsausrüstung von unterschiedlichen Herstellern besitzen. Anstatt diese einzeln zu den jeweiligen Herstellern zu senden, berücksichtigen unsere Sachkundigen bei der PSAgA-Prüfung alle Teile der Ausrüstung unabhängig vom Hersteller. Dadurch erhalten Sie einen herstellerunabhängigen Service, komplett aus einer Hand.
Eine kleine Auswahl der Hersteller, die bereits durch unsere Sachkundigen geprüft wurden:
Skylotec, IKAR, 3M Protecta, 3M DBI-SALA, Würth PSAgA, ABS Safety, Petzl, Mittelmann, MSA (Latchways), Honeywell Miller, Bornack, Edelrid, Kratos Safety, Camp Safety, CMC, Honor Safety…

Ihr Prüfservice: ABRIX macht Ihnen die PSAgA-Prüfung so einfach wie möglich
Folgende Möglichkeiten machen Ihren Prüfservice so bequem wie möglich für Sie:
- Sie senden Ihre für die PSAgA-Prüfung zu berücksichtigenden Artikel ein und erhalten diese nach der Prüfung per Paket zurück. Versandkosten sind bei dieser Variante abhängig vom Volumen und Gewicht Ihrer PSA.
- Sie kommen aus dem Ruhrgebiet oder sind regelmäßig hier? Dann geben Sie Ihre Ausrüstung einfach bei uns zur Prüfung ab und sparen sich so den Versand.
- Wir führen die PSAgA-Prüfung direkt bei Ihnen am Standort oder auf Ihrer Baustelle durch. Hierfür wird abhängig von der Entfernung eine Anfahrtspauschale fällig.
- Sie buchen eine PSAgA-Schulung bei uns und beauftragen die PSA-Prüfung dazu. Ihr Trainer plant dann etwas mehr Zeit ein und prüft Ihr Material vor der Schulung (oder ggf. anschließend). Hierdurch sparen Sie die Anfahrtspauschale.
FAQ
Mal angenommen, Sie wollten einen Fallschirm benutzen, den seit langer Zeit niemand überprüft hat. Würden Sie damit freiwillig und sorgenlos aus einem Flugzeug springen?
Wahrscheinlich „auf gar keinen Fall!“. Mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz verhält es sich ähnlich. PSAgA kommt immer dann zum Einsatz, wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, um Absturzunfälle wirksam zu verhindern. Wenn es darauf ankommt, muss sie also zuverlässig funktionieren wie der Fallschirm im Beispiel oben. Doch textile Bestandteile der PSA wie Gurte, Schlingen, Verbindungsmittel, aber auch Kunststoffteile wie beispielsweise Helmschalen unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Durch UV-Strahlung (Sonne), betriebliche Einflüsse wie Dreck, Chemikalien, hohe Temperaturen etc. kann dieser Prozess beschleunigt werden. Durch Funken oder mechanische Beanspruchung können Löcher oder Abrieb entstehen. Metallteile können korrodieren, es können Teile herausbrechen oder durch Reibung kontinuierlich abgetragen werden. Im Extremfall kann dies zu Materialversagen führen.
Eine regelmäßige PSAgA-Prüfung durch Sachkundige sowie eine zusätzliche Sichtprüfung vor der Benutzung durch den Anwender sind daher gemäß DGUV Regel 112-198 vorgeschrieben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine lästige Pflicht, sondern um eine lebenswichtige Sicherheitsmaßnahme. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die PSAgA im entscheidenden Moment zuverlässig schützt.
Steht bei Ihnen ein Audit an? Dann sollte Ihre PSA geprüft sein. Denn ob Ihre PSA regelmäßig geprüft ist, sowie ob Sie eine Übersicht über die Fälligkeiten haben, ist Bestandteil der üblichen QM- und Arbeitsschutzzertifizierungen. Durch eine gewissenhafte Vorbereitung, die auch die PSA-Prüfung und deren ordentliche Dokumentation beinhaltet, stellen Sie sicher, Ihr Audit von Anfang an zu bestehen. So sparen Sie Kosten und Aufwand für erneute Auditierung.
Sind Sie im Auftrag größerer Kunden, z.B. in Bauprojekten, tätig? Ohne geprüfte PSA dürfen Ihre Mitarbeiter in vielen Fällen gar nicht in der Höhe tätig werden. Eine ordnungsgemäß geprüfte PSA trägt also auch dazu bei, Ihre Aufträge zu sichern.
Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die staatlichen Arbeitsschutzämter führen regelmäßige Inspektionen der Betriebe durch. Hier drohen möglicherweise Bußgelder. In gravierenden Fällen können auch bestimmte Tätigkeiten untersagt oder sogar Betriebe/Betriebsteile stillgelegt werden.
Kommen Personen durch ungeprüfte PSA zu Schaden, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich werden möglicherweise Schadensersatzansprüche der betroffenen Person in empfindlicher Höhe fällig. Führungskräfte haften je nach Situation im Schadensfall auch persönlich (§823 BGB).
Bei größeren Auftraggebern verlieren Sie außerdem möglicherweise Aufträge, wenn Ihre Mitarbeiter wiederholt mit ungeprüfter PSA auffallen.
Gemäß DGUV Grundsatz 312-906 (Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen)
Werden Personen als sachkundig bezeichnet, die
- nach DGUV Grundsatz 312-906 qualifiziert wurden und
- auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung, ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstungen und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben und
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk oder spezifischen Regelungen der Teilbereiche wie z. B. anerkannten Lehrmeinungen der Fachverbände sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, soweit vertraut sind, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand persönlicher Absturzschutzausrüstungen aus einem oder mehreren Teilbereichen prüfen und beurteilen können.
Ihre PSA Prüfer bei der ABRIX sind langjährige PSAgA Anwender, Höhenretter, Industriekletterer und Ausbilder für die richtige und sichere Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie sind als Sachkundige gemäß DGUV Grundsatz 312-906 qualifiziert, regelmäßig durch die unterschiedlichen Hersteller fortgebildet und beschäftigen sich auch darüber hinaus nahezu täglich mit Themen der Absturzsicherung und den einschlägigen Vorschriften dazu.
Weil die Begriffe öfter mal durcheinander geraten, hier noch ein kurzer Hinweis: Eine „sachkundige Person“ zur Überprüfung von PSA muss nicht den Anforderungen an eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA.