Seminar Fachkunde Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen gemäß DGUV I 205-026 und VDS 3518
Produktbeschreibung "Seminar Fachkunde Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen gemäß DGUV I 205-026 und VDS 3518"
Wenn Ihre Gaslöschanlage ausgelöst wurde, muss der Löschbereich (und ggf. umliegende Bereiche) durch eine fachkundige Person aus Ihrem Unternehmen freigemessen werden. In dieser Inhouse Qualifizierung werden Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Gaswarntechnik, zur Belüftung und rechtssicheren Freigabe nach der Auslösung einer Gaslöschanlage nach DGUV I 205-026 und VDS 3518 ausgebildet.
Die wichtigsten Daten für Ihre Online/Hybrid-Schulung zur Fachkunde Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage im Überblick
Kursdauer:
Veranstaltungsort:
Ihre hybride Schulung als Fachkundiger zum Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen findet online und bei Ihnen vor Ort statt.
Hierbei handelt es sich um das flexibelste Schulungsangebot. Sie sparen Ausfallzeiten Ihres Personals und erhalten einen höheren Lernerfolg, da Ihre Mitarbeiter die theoretischen Inhalte im eigenen Lerntempo und zu Zeiten geringerer Auslastung bearbeiten.
- Inhouse-Schulung: Möchten Sie mehrere Teammitglieder als Fachkundige zum Freimessen nach Auslösdung von Gaslöschanlagen ausbilden, kommt Ihr Trainer zu Ihnen und führt Ihren Lehrgang in Ihrem Haus exklusiv für Ihre Mitarbeiter durch. Ihre Seminarinhalte werden in diesem Fall sehr spezifisch an Ihre Anforderungen angepasst.
Zertifikat:
Ein Zertifikat über das Seminar zur Fachkunde Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage (gemäß DGUV I 205-026 und VDS 3518, in Anlehnung an DGUV Grundsatz 313-002) und die unterwiesene Person zur Durchführung von Sichtkontrolle und Anzeigetest (gemäß T021/T023) ist inklusive.
DIE SEMINARZIELGRUPPE
Für wen ist der Lehrgang „Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage“ geeignet?
- Personen, die mit dem Freimessen, der Belüftung und Freigabe von Räumen, Gebäuden und Anlagen nach Auslösung von Gaslöschanlagen beauftragt werden,
- Betriebspersonal,
- Brandschutzbeauftragte,
- Brandschutztechniker,
- Monteure und Servicetechniker für Feuerlöschanlagen,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Betriebsingenieure,
- Betriebsmeister,
- Ingenieurbüros und
- Werkfeuerwehren.
Lernziele Ihrer Schulung „Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen“:
- Als Fachkundige zum Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage sind Ihre Mitarbeiter in der Lage Freimessungen von Löschbereichen und Belüftungsmaßnahmen selbstständig durchführen. Das Seminar gibt ihnen hierfür die nötigen Fachkenntnisse an die Hand und zeigt außerdem, wie sie das Know-how anschließend in der Praxis sicher anwenden.
- Sie sind in der Lage, sich bei der Durchführung der Messung selbst zu schützen und, falls erforderlich wirksame Belüftungsmaßnahmen durchzuführen.
- Sie übertragen ihre erworbenen Fähigkeiten ganz einfach auf ihre zukünftigen Aufgaben, da die Schulung individuell auf Ihre Gaswarngeräte, Ihre Löschanlagen und Ihre Löschgase zugeschnitten wird.
- Sie können nach dem Kurs mit Ihren vorhandenen Gaswarngeräten tatsächlich arbeiten, da eine Unterweisung in die Bedienung Ihrer eigenen Geräte inklusive ist.
- Ihre Fachkundigen zum Freimessen von Löschbereichen führen die arbeitstäglich vorgeschriebene Sichtkontrolle und den Anzeigetest selbstständig durch, da die Qualifikation "Unterwiesene Person zur Durchführung von Sichtkontrolle und Anzeigetest" inklusive ist.
Worum geht es bei dem Lehrgang „Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage“ genau?
- Rechtliche Grundlagen
§ Gesetzliche Vorschriften,
§ DGUV Regelwerk
§ Technische Richtlinien für Gefahrstoffe (TRGS)
§ Gefährdungsbeurteilung zum Freimessen nach Auslösung von Löschanlagen
§ Welche Aufgaben und Zuständigkeiten haben der Arbeitgeber, der Anlagenbetreiber und die Feuerwehr? Wie grenzen sich diese voneinander ab?
§ Freigabe betroffener Arbeitsbereiche
-
Grundlagen zu Löschanlagen und Löschgasen
§ Aufbau, Funktion und Auslösung von Gaslöschanlagen
§ Wirkung und Eigenschaften der bei Ihnen eingesetzten Löschgase (z.B. Kohlendioxid / CO2, Stickstoff, Argon, INERGEN® und andere)
§ Arbeitsplatzgrenzwerte
§ Wirkung von Stickgasen und Sauerstoffmangel auf den Menschen
- Richtiges Verhalten bei Auslösung von Gaslöschanlagen
§ Räumung/Evakuierung von gefährdeten Bereiche
§ Löschbereiche vorläufig abgeschottet lassen
§ Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
§ Sichere Belüftung der Löschbereiche
§ Freimessen der Löschbereiche und angrenzender Bereiche
§ Eigenschutz beim Freimessen von Löschbereichen
§ Freigabeverfahren
§ Typische Fehler, die bereits zu großen Folgeschäden geführt haben und wie Sie diese effektiv verhindern.
- Gasmesstechnik
§ Funktionsweise von tragbaren Gaswarngeräten und den eingesetzten Sensortypen
§ Fehlermöglichkeiten, z. B. Sensorschädigung
§ Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen
§ Sichtkontrolle, Anzeigetest
§ Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung
§ Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung
§ Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse
- Messstrategie
§ Auswahl der Messverfahren
§ Auswahl des Messortes
§ Auswahl der Messdauer/Intensität
- Praktische Übungen
§ Umgang mit den Geräten/Verfahren
§ Sichtkontrolle und Anzeigetest, Frischluftabgleich, Kalibrierung
§ Beispielmessungen mit typischen Löschgasen
- Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
IHRE GRÜNDE EINEN KURS ZUM FREIMESSEN NACH AUSLÖSUNG VON GASLÖSCHANLAGEN ZU BUCHEN
Warum ist ein Lehrgang „Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen“ wichtig?
- Gaslöschanlagen können bestimmungsgemäß also nach einem Brand oder fehlerhaft auslösen und Anlagen, bis hin zu ganzen Industriehallen mit erstickenden Gasen fluten. Um die Arbeit anschließend wieder aufnehmen zu können, müssen Sie die betroffenen Bereiche belüften, freimessen und wieder freigeben.
- Damit Ihre Mitarbeiter die Belüftung und das Freimessen fachgerecht durchführen können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen erwerben sie in diesem Lehrgang das notwendige Fachwissen und die entsprechenden Fähigkeiten.
- Viele Unternehmen verlassen sich hierbei auf die Feuerwehr. Öffentliche Feuerwehren sind allerdings nur für die akute Gefahrenabwehr zuständig. Die Freimessung und die daraus folgende Freigabe der Arbeitsbereiche liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Was genau macht das Seminar Fachkunde Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen bei ABRIX aus?
- Durch aktive Lernmethoden werden Ihre Mitarbeiter in die Seminargestaltung einbezogen. Sie verstehen die Seminarinhalte und Zusammenhänge dadurch nicht nur nachweislich deutlich besser, sondern behalten diese auch deutlich langfristiger im Gedächtnis. Damit trägt die Veranstaltung maßgeblich dazu bei, die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter, Fremdfirmen, Nachbarn und Anlagen nach Auslösung einer Gaslöschanlage zu gewährleisten.
- Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis werden Ihre Mitarbeiter intensiv für Gefahren durch Löschgase sensibilisiert, damit sie in Löschbereichen nachhaltig, maximal sicher arbeiten.
- Unter Anleitung erarbeiten sich Ihre Mitarbeiter das notwendige Grundverständnis der Geräte- und Sensortechnik, indem sie selbstständig echte Messungen durchführen und diese im Gruppengespräch auswerten. Hierdurch erhöht sich ihre Problemlösungsfähigkeit im Umgang mit ihren Gaswarngeräten, nahezu wie von selbst.
- Die Messungen führen Ihre Mitarbeiter an mobilen Übungsanlagen im Modellmaßstab mit echten Gasen durch, sodass die Übungsvorbereitung für Sie vollkommen aufwandsfrei ist. Wenn die Situation in Ihrem Betrieb es zulässt und Sie es wünschen, führen wir eine gemeinsame Begehung Ihrer Löschbereiche durch, bei der wir das richtige Vorgehen einmal vor Ort praktisch (natürlich „trocken“ also ohne echte Anlagenauslösung) üben. Dadurch fällt es ihnen später noch leichter, das gelernte in die Praxis umzusetzen.
- Für die Übungsdurchführung erhalten Ihre Mitarbeiter Leihgeräte und Übungsgase von uns. Dadurch wird Ihr hochwertiges Material geschont und Sie sparen sich den Verbrauch Ihrer Prüfgase.
- Zusätzlich zur Fachkunde Freimessen Gaslöschanlagen, unterweisen wir Ihre Mitarbeiter auch im richtigen Umgang mit Ihren spezifischen Messgeräten und der darin verbauten Sensortechnik. Dadurch sparen Sie sich die ansonsten erforderliche betriebsinterne Unterweisung in Ihre Gasmessgeräte.
- Vor der Benutzung von Gasmessgeräten sind eine Sichtkontrolle sowie ein sog. Anzeigetest vorgeschrieben. Wenn diese bei Ihnen durch die Fachkundigen selbst (also nicht z.B. durch Gerätewarte) durchgeführt werden sollen, wird das Seminar „Unterwiesene Person zur Durchführung von Sichtkontrollen und Anzeigetests nach (T 021/T 023)“ kostenfrei in die Veranstaltung integriert. Damit sparen Sie Ihren Mitarbeiten jeweils eine weitere Schulung.
Wichtige Informationen zu Ihrem ABRIX Lehrgang „Freimessen nach Auslösung von Gaslöschanlagen“:
- Da es sich um einen Fachkundelehrgang in Anlehnung an den DGUV Grundsatz 313-002 handelt, schließt diese Veranstaltung mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
- Im Kurs inklusive sind mehrerer Gaswarngeräte zur Durchführung der praktischen Übungen, Übungsgase und weiteres umfangreiches Anschauungs- und Übungsmaterial. Bringen Sie jedoch gerne zusätzlich, sofern verfügbar, Ihre eigenen Gasmessgeräte zum Lehrgang mit. Dann führt Ihr Dozent kostenfrei eine individuelle Unterweisung in Ihre eigenen Gasmessgeräte mit Ihren spezifischen Sensoren und Ihrer individuellen Geräteprogrammierung durch.
- Vor jeder Benutzung von Gasmessgeräten ist eine Sichtkontrolle sowie ein sog. Anzeigetest vorgeschrieben. Da diese Prüfungen bei den meisten Unternehmen durch die Fachkundigen selbst durchgeführt werden, ist die „Unterwiesene Person zur Durchführung von Sichtkontrollen und Anzeigetests nach (T 021/T 023) kostenlos in Ihr Freimessen Seminar enthalten.
- Kombinieren Sie Ihren Freimessen Lehrgang für Gaslöschanlagen modular mit dem Seminar „Fachkunde zum Freimessen von Behältern, Silos und engen Räumen.
Welche Grundvoraussetzungen müssen zur Teilnahme am „Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage“ Kurs erfüllt sein?
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit
Welche gesetzlichen Grundlagen, Regelungen und Richtlinien liegen der „Freimessen nach Auslösung einer Gaslöschanlage“ Schulung zugrunde?
- DGUV I 205-026 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“
- VDS 3518 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“
- DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
- DGUV Informationen 213-056 & 213-057 „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb“ und „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb“ (bekannt als T021 / T023)
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
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